Was ist das Problem?
Kommunale Handlungsoptionen sind meist begrenzt durch:
- Fehlende oder unrealistische Klimaschutzpläne
- Oft schwierige politische Lage = Mehrheitsverhältnisse und unzureichende Klimaschutz-Sachstandskenntnisse in den kommunalen Parlamenten
- Angespannte finanzielle Haushaltslage
- Inhaltlich und mit wenig Budget ausgelegte Förderprogramme
- Leere Dächer werden nicht mit Photovoltaik / Solarthermie belegt
- Die Sanierungsquote im Gebäudebestand sinkt, statt zu steigen
- Qualifizierte Handwerker fehlen, um ein erneuerbares Konjunkturprogramm zeitnah umzusetzen
- Relevante Informationen über erneuerbare Energiesysteme, → Energiewende und Klimaschutz fehlen Unternehmen und Energieverbraucher, manchmal auch bei kommunalen MitarbeiterInnen in der Verwaltung und beim regionalen Handwerk.
- Lokale Energieversorger haben keine ausreichenden finanziellen Mittel, personelle Kapazitäten und wenig Mut neue Geschäftsfelder aufzubauen
- Energiearmut beim Strom nimmt in der Bevölkerung zu, während die Kommune erheblich mehr für Transferleistungen (SGB II – „Hartz IV“ Kosten der Unterkunft (KdU)) im Bereich Heizkosten bezahlen muss
- Ideen und Lösungen, um die Frage nach erneuerbarer Energieversorgung im Winter zu beantworten
Was ist die Maßnahme?
Maßnahmen für eine kommunale → Energiewende (Strom - Wärme – Mobilität):
Hinweis: weitere Maßnahme siehe „Bezüge zu anderen Maßnahmen
Verwaltung
1. Falls nicht schon vorhanden wird ein(e) neue(r) KlimaschutzkoordinatorIn/Beauftragte(r) eingestellt. Analog eines Klimaschutzbeauftragten:
a. koordiniert diese/r Mitarbeiter/in das Projekt: „Unsere Kommune wird bis spätestens 2035 Klimaneutral (Nettonull)“
b. bearbeitet den Masterplan Klimaschutz“
c. betreut die Stabsstelle: Fördermaßnahmen von EU / BUND / Land / andere Förderquellen
d. koordiniert Klimaschutzbeiräte, Umwelt- und Klimaschutzverbände/Initiativen
e. sorgt für mehr Personal, um die Mammutaufgabe „Zielerreichung der Klimaschutzpläne“ umzusetzen
2. Größere Städte richten Klimaschutzsprecher in den vorhandenen Ortsbeiräten ein
3. Stärkere Integration/Vernetzung von Planung und Installation von Gebäuden/Einrichtungen mit erneuerbarer Energiesystemen durch private, kommunale und gewerbliche Auftraggeber
4. Bauplanungen:
a. Kaltluftschneisen großzügig ausbauen
b. Wiesen / Äcker am Stadtrand nicht bebauen
c. Flächen begrünen und wenn nötig vorher entsiegeln
d. freiwillige Ökopunkte/Renaturalisierung bei gesetzlichen Ausgleichsmaßnahmen nach Großprojekten
e. Neue Siedlungen und Bauprojekte sollen autoarm geplant werden und möglichst 100 % erneuerbare Energiesysteme einsetzen
5. Aufbau/Unterstützung eines neutralen und gemeinnützigen Anlaufpunkt für Fragen, Beratung, Weiterbildung und Information rund um erneuerbare Energien / Klimaschutz
(siehe auch Kategorie: Energie-Wende-Zentrum)
6. Anreize über Wettbewerbe, Preisauszahlungen und zentralen Informationsstellen (alle Sektoren)
7. An einem Förder- und Belohnungsprogrammen (auch für MitarbeiterInnen) nehmen alle Unternehmen und Betriebe teil, an denen die Kommune / Stadt / Kreis beteiligt sind
8. Erneuerbarer Projekte auflegen, wie beispielsweise eine Wasserstofffabrik in einer Energiezelle / Wasserstoffkreislaufwirtschaft
9. Ausstieg aus Beteiligungen an Unternehmen, welche in fossile Kohlenstoffe investieren oder handeln (Deinvestment)
10. neu eingerichtete Finanzierungsinstrumente:
a. über einen CO2 -Fond
b. Bürgerenergiegemeinschaften
c. Crowdfunding / Crowdfinancing
d. Förderungsauszahlungen nach CO2 -Einsparquoten, beispielsweise im Gebäudebestand
e. Contracting
f. Leasing
g. Gemeinschaftsprojekte mit Umwelt- und Klimaschutzverbänden/Initiativen
Strom/Gas:
Energieversorger (Strom / Wärme / fossile Brennstoffe) stellen Ihre Geschäftsmodelle um von:
a. reiner Energieerzeugung mit Energietransport zum Energieendkunden und Abrechnung der Dienstleistung (Einbahnstraße im zentralistischen Energiesystem) auf:
b. Energieberatung, Zwischenspeicherung von Energie, Installation und technische Wartung der Erneuerbaren Energien, Steuerung der Energie- und Geldströme, auch Auszahlung an Prosumer (dezentrale Kooperation von Energieerzeugung - Transport - Speicherung - Verbrauch - Geldströme
Gebäude:
a. Alle öffentlichen Gebäude werden mit PV / Solarthermie ausgerüstet. Hierzu können Kommunen eigene Satzungen erstellen
b. Nachtspeicheröfen sofort austauschen
c. Förderprogramme für Photovoltaik / erneuerbare Heizungen auflegen, idealerweise orientiert sich die Förderbasis an der CO2 -Einsparquote
d. Quartierssanierung
Kommunaler Verkehr
Wenn neue Fahrzeuge im Fuhrpark/örtliches Verkehrsunternehmen bestellt werden, muss für die Ladeinfrastruktur erneuerbare Energieerzeugung zwingend verknüpft werden. Die erneuerbaren Ernergieanlagen müssen nicht unbedingt auf dem Stadtgebiet aufgestellt sein. Doch ohne erneuerbare Energien wird Diesel / Benzin durch Kohlekraft oder Atommüll ersetzt, was nicht zukunftsfähig ist.
1. ÖPNV:
a. Mehr Strecken und mehr Fahrzeuge
b. Tarifsysteme vereinfachen
c. Einführung einer Mobilcard – alle Fahrten einer Strecke werden mit einer Buchung abgedeckt. Für die Strecke vom Startpunkt bis zur letzten Straße einer abgelegen Ortschaft im ländlichen Raum werden hierbei genutzt: Bahn und ÖPNV: Bus , Tram, (Miet-) Auto, Fahrrad, Zweirad
2. Autoverkehr, besonders Pendlerströme, drastisch reduzieren (siehe auch andere Kategorien hier im Klimaplan)
a. keine kostenlosen Parkplätze anbieten
b. City Maut anbieten
c. mehr Ausweise für Bewohnerparken ausstellen
d. Bewohnerparken an die real entstandenen Bau- und Unterhaltungskosten anpassen
e. mehr Falschparker abschleppen lassen oder mit Autokralle blockieren
f. Meinungsführerschaft für Planungen von autoarmem Wohnviertel zurückgewinnen
3. Linien- und Fuhrparkfahrzeuge auf Erneuerbare Energien umrüsten
- Brennstoffzellen / Wasserstoff / Batterie - Konzept aufstellen. Auf deutsche Hersteller warten dauert zu lange. Bis eine Technik komplett ausgereift ist und alle „Kinderkrankheiten“ beseitigt sind, vergehen durchschnittlich 10 Jahre. Dies bedeutet: außerhalb des Korridors zur Verfügung stehenden Zeitkorridors vom Pariser Klimaschutzpfad.
In Japan und China gehen Wasserstoff – und Brennstoffzellenfahrzeuge in die Serienproduktion (auch schienengebundene). Um rechtzeitig die notwendige Anzahl von Fahrzeugen ausgeliefert zu bekommen, muss zeitnah eine Bestellung rausgehen. Andere Städte konkurrieren. Bei einer gleichzeitigen „Bestellungswelle“ kommt es tatsächlich darauf an: wer zuerst bestellt, muss nicht zu lange warten.
Da die Investitions- und Wartungskosten für Oberleitungsfahrzeuge und den Oberleitungen nicht wirtschaftlich vertretbar sind, sollte hiervon Abstand genommen werden.
4. Schienenfahrzeuge
Städtische / private Beteiligungen an öffentlichen / privaten Verkehrsunternehmen eingehen, welche Diesel durch Wasserstofffahrzeuge ersetzen
5. Straßenbahnen
a. neue Schienen für mehr Strecken bestellen
b. Kapazität der Fahrzeuge mit zusätzlichen „Mittelteilen“ erhöhen, falls möglich
c. neue Straßenbahnen bestellen
6a. ÖPNV – Busse
Städtische Busse werden schneller auf nicht fossile Brennstoffe umgestellt. Je nach Streckenanforderung werden zusätzlich zu Wasserstoff-Bussen noch Fahrzeuge mit den Antriebsarten Batteriebetrieb und Brennstoffzelle bestellt.
6b. ÖPNV-Stadtbahn
Umstieg auf Ökostrombezug ist ein kleiner Schritt für CO2 -Reduzierungen.
Wichtiger ist es, die Takte zu verkürzen, Fahrer/innen für einen ökologischen Fahrstil gewinnen, Klimaanlagen den Bedürfnissen der Fahrgäste anzupassen und den Betriebsstrom erneuerbar zu liefern
7. Radverkehr (siehe auch andere Kategorien hier im Klimaplan)
Hier sollten Radkonzepte der Fahrrad- und Mobilitätsverbände genutzt werden. Einen speziellen Wettbewerb mit Bürgerbeteiligung kann gestartet werden und eine(n) Radverkehrbeauftragte(n) eingestellt.
8. Flughafen
Alle Flughäfen in der Region haben ebenfalls hohe Einsparpotentiale, gerade bei den Flugzeugschlepper, Hybridsystemen an Flugzeuge und den Betriebsstrom für den gesamten Flughafen.
8. Schiffe
Alle Schiffe, die an einem Flussufer festgemacht haben, beziehen Ladestrom aus erneuerbaren Energien vom Land. Schiffseigentümer/innen die weiter ihren Betriebsstrom mit Dieselantrieb betreiben, erhalten eine zusätzliche Kostenrechnung zugeschickt.
Sinngemäß wird der Aufschlag der Liegegebühren damit begründet, dass die Ausgaben für CO2 -Minderung mit dem Dieselbetrieb steigen und somit Liege-Kaigebührenerhöhungen gerechtfertigt sind.
Wie kann die Umsetzung aussehen?
CO2 entsteht durch die Verbrennung von fossilen Brennstoffen: Benzin / Diesel / Kerosin / Heizöl und Erdgas. Mit jeder kommunale CO2 -Einsparmaßnahme fallen automatisch weniger Rohstoffbezugskosten an, auch bei Unternehmen, welche an der Kommune wirtschaftlich und rechtlich beteiligt sind.
Dieses gesparte Geld, welches sonst ausgegeben würde, fließt in nicht-fossile Energieprojekte, bzw. in einen Fond, wo auch sozial oder finanziell benachteiligte Bürger nicht an Energiearmut leiden müssen und / oder wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Sämtliche Institutionen / Eigenbetriebe / Dezernate / Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden aufgefordert, Einsparpotentiale in ihren Bereichen aufzuzeigen. Das gilt auch für alle Unternehmen, an denen die Kommunen beteiligt sind.
FONDs / FINANZIERUNG
Jedes eingesparte Gramm CO2 erhält einen (internen) Preis. Alle Kommunen sowie die angeschlossenen Unternehmen zahlen entsprechend einer abzusprechenden Quote die Einsparsummen (kann den eingesparten Rohstoffkosten entsprechen) plus einen zusätzlichen – Beitrag in einen FOND ein. Dies können auch Mittel aus dem laufenden Haushalt oder externe Fördersummen sein.
So ist es kaum nachvollziehbar, warum bei der Bundesregierung auferlegte Förderprogramme wie beim Kauf von nicht fossilen Linienbussen, Fördergelder aus Berlin nicht abgerufen werden.
In einem parallel laufenden Wettbewerb wird ermittelt, welche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen pro Abteilung / Unternehmen die besten Ergebnisse erzielt hat. Diese erhalten einen Sonderbonus, beispielsweise einen Energiezuschuss für ihren privaten Haushalt (aus dem FOND).
Auf einer eigenen Webseite der Kommune und einer neu einzurichtenden Klimaschutzstelle / Energiewende-Infozentrum (Anlaufstelle für Verbraucher und Gewerbe) wird täglich der aktuelle „Kontostand“, Namensnennung der Einzahler (wenn gewünscht) und Verwendung der FOND-Mittel gelistet.
WICHTIG: diese FOND-Einzahlungen sind für die Kommune und alle Unternehmen freiwillig. So muss der Magistrat / Gemeindeparlament daher keine Satzung erstellen, was die Umsetzung sonst unnötig verlängert.
Privatpersonen, Unternehmen, Verbände oder sonstige Institutionen ohne kommunale Beteiligungen können sich selbstverständlich an den Wettbewerben beteiligen und in die Kampagne integriert werden. Ein Sonderpreis für externe Mitstreiter ist hier denkbar.
Öko-Strom
Viele Großstädte können auf eigenem Gebiet den gesamten Strombedarf (plus zukünftiger Nachfrage in den Sektoren Wärme und Strom) nicht durch erneuerbare Energieerzeuger decken. Es muss daher oft ein neues System von Erzeugung und Transport von gespeicherter Energie aufgestellt werden.
Sowohl erhöhte Leistungen pro Photovoltaikmodul, als auch bisher nicht nutzbare Flächen erhöhen die Kapazitäten für Solarstrom. Neue Potentiale für Ökostrom / Wärme entstehen durch:
• Delta-Belegung Photovoltaik
• bifaziale Doppelmodule oder Photovoltaik-Belegung
• Agro-PV für Grünflächen
• Folien-PV für schräge / runde Flächen
• blendfreie Module für Flächen mit Flugzeugverkehr
• Denkmalschutz-Anlagen
• unabhängig von der Himmelsrichtung ausrichtbare Module
• Hybridmodule mit Solarthermie integriert
• durchsichtige / biegsame / druckbare PV-Module
• Fließwasserturbinen
• Kleinwindkraftanlagen
• Fassaden/Balkonkraftwerke
• Flachdachbelegung zusammen mit Agrokultur belegen. Begrünungen und gleichzeitigem Betrieb einer Photovoltaikaufnahme sind möglich.
• Nord-Seiten von Dächern sind jetzt oft geeignet
• Ackerland / Grünland / Brachflächen im EU-Fördermodus sind mit Agro-PV nutzbar. Dies ist nicht nur ökologisch sinnvoll, um Artensterben zu verlangsamen und das Ende vom Ökologischem Gleichgewicht zu verhindern.
• viele Flüsse sind für Fließwasserturbinen geeignet.
• Aktion/Maßnahme: Start einer Photovoltaik-Stromspeicher-Kampagne
(X-tausend-Dächerprogramm
Verwaltung / Administration
Da eine Solarsatzung oft schwierig durchzusetzen ist, sollten andere ordnungspolitische Maßnahmen in Betracht genommen werden:
a) Jede(r) Hausbesitzer(in) / Gewerbebetrieb ohne Photovoltaik wird aufgefordert eine Stellungnahme abzugeben, warum das Dach keine Photovoltaikanlage hat.
Der Ablehnungsgrund: „keine finanziellen Möglichkeiten“ wird nicht akzeptiert, da zahlreiche Unternehmen händeringend nach Gebäudebesitzer/innen suchen, die ihre Dächer verpachten.
In diesem Fall übernehmen die Unternehmen die komplette Investition, Installation, Wartung und Administration. Sie zahlen sogar noch Pacht und Gebäudebesitzer/innen dürfen den Eigenstrom selbst nutzen.
Alle Gebäudeeigentümer/innen, die als Ablehnungsgrund statische Probleme angeben, müssen dies nachweisen. Diese Dächer können aber mit weißer Farbe zur geringeren Hitzeentwicklung in der Stadt beitragen.
Durch technische Weiterentwicklungen sind Verschattungen mit Elektronik oft zu kompensieren. In diesem Fall bietet die Kommune über den neu einzurichtenden Anlaufpunkt für erneuerbare Energien → Energiewendeberatungsleistungen an.
Da Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird sind auch die Kommunen dem Pariser Klimaschutzabkommen verpflichtet so schnell wie möglich Planungsgrundlagen zu erstellen, um jedes potentielles Gramm CO2 einzusparen. Hierfür dürfte eine Rechtsgrundlage zumindest für die Abgabe der Stellungsabgabe vorliegen. Wenn nicht, wird es sicher eine Möglichkeit geben, dies rechtlich abzusichern.
b) Es sollte geprüft werden, ob es analog einer PKW-Stellplatzabgabe oder einer Fehlbelegungsabgabe im Wohnungsmietbereich auch eine Art PV-Ablösung für nicht benutzte Dach-Flächen geben kann. Bei Nichtbeantwortung oder Nichteinhaltung der Satzung (falls vorhanden) sind Bußgelder fällig.
Mit dieser Auskunftspflicht werden alle Gebäudebesitzer damit konfrontiert, ihr Dach für öffentliche Ökostromnutzung und zur Erreichung der Klimaziele zur Verfügung zu stellen.
c) wird innerhalb der nächsten zwei Jahre (Zeit kann noch abgestimmt werden) eine Photovoltaikanlage installiert, (möglichst mit Speicher), erhält die/der Gebäudebesitzer/in eine kommunale Förderung aus dem FOND. Diese orientiert sich stufenweise und anteilig an den eingesparten kWh (aus dem öffentlichen Stromnetz) und / oder den nicht mehr anfallenden CO2 -Quoten. Zudem erhalten Gebäudebesitzer/innen eine Anzahl von Bonus, Sondervergütungen und Solarrabatte von den angeschlossenen Partnerunternehmen.
"Strafandrohung"
Wer nicht innerhalb einer Frist eine Photovoltaikanlage geprüft und installiert hat, muss mit Nachteilen rechnen wie beispielsweise Sperrung für kommunale Energie-Wende-Beratungsangebote, keine Erstellung von Einsparprognosen für ein Jahr (Zeit skalierbar). Ein Wechsel in günstigere Klimaschutz-Tarife der angeschlossenen Energieversorger ist ebenfalls zeitlich eingeschränkt.
Besonders Punkt b) ist dann schmerzvoll, wenn plötzlich die Heizung ausfällt und eine Dringlichkeitsberatung notwendig wird. Dies dürfte bei mehr als die Hälfte der knapp ca. 13 Millionen Wohngebäude mit energetischem Sanierungsbedarf in Deutschland und der mindestens ebenso hohen Anzahl an Gewerbe- und Unternehmensheizungen der Fall sein (Quelle: unendlich-viel-energie.de).
In nachvollziehbaren und einprägsamen Beispielen wird öffentlich und eindringlich vor hohen Verlusten in diesem Fall gewarnt, die mit einer Antwort an die Frage nach der nicht vorhandenen Photovoltaik auf dem Dach hätte vermieden werden können.
Eventuell ist eine Photovoltaik-Auskunftspflicht-Satzung realisierbar. In diesem Fall muss wg. einer Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern gerechnet werden. Diese richten sich an der potentiell einzusparenden Energiesumme - oder es muss anders schmerzen.
Wichtiger Vorteil:
viele Gebäudebesitzer/innen werden der kommunalen Anfrage nach einer PV-Dachbelegung antworten und im Fragebogen das Feld: „Ich möchte eine kostenlose Information über potentielle Technik und eine Prognose über Wirtschaftlichkeit und Förderungen“ ankreuzen.
Durch eine umstrukturierte → Energiewendeberatung wird die reservierte Haltung der Eigentümer/innen aufgebrochen. Damit steigt auch die energetische Sanierungsquote im Bestand.
a. Belohnung für geplante Photovoltaikanlage
b. Sonderkonditionen bei lokalen Energieversorgern. Diese könnten sein:
c. stabiler, fester Klimaschutz-Strom/Gas-Tarif zu günstigen Konditionen
d. (kostenlose) Energie-Wendeberatung / Einsparprognose
e. Auszahlung von Fördergeldern aus dem FOND bei realisierten → Investitionen
f. Einmalbonus
g. Zugang zum neuen Geschäftsmodell „Wintersparbuch“ (erneuerbare Energien im Winter).
Gebäudewärme
Förderanreize sollten am eingesparten CO2 gebunden sein, was gerade bei Heizungen sehr hohe Einspareffekte hat und gleichzeitig die Sanierungsquote im Bestand spürbar erhöht. Hierbei werden ausschließlich wirtschaftlich sinnvolle Techniken berücksichtigt.
Gleichzeitig beschreitet die Kommune absolut neue kommunalpolitische Wege, um Wärme und E-Mobilität als → Sektorkopplung zu fördern. Die bisherigen Fördergrundlagen, wie der aktuelle Energiezielwert kWh/qm im Jahr für energetische Förderungen im Gebäudebestand, hat seit Jahren keine Steigerung der Sanierungsquote im Gebäudebestand erreicht.
Der neue kommunale Ansatz Förderungen an CO2 -Einsparquoten zu knüpfen und die bisherige Basis für Förderungen nur noch für Planungszwecke zu verwenden, hebt die aktuelle Blockade bei der Sanierung im Gebäudebestand auf und umgeht elegant nicht wirksame Lenkungsfunktionen staatlicher Förderungsangebote.
Die Förderungssumme erhöht sich, wenn z. B. bei 1-2 Familienhäuser auch gleichzeitig erneuerbare Kombinationssysteme Strom/Wärme auf erneuerbare Energien inklusive Wärmespeicher und Steuerung installiert wird.
Grundsätzlich muss darauf geachtet werden, dass es keine Förderungen für CO2 -Einsparquoten gibt, die weniger als 40 % fossile Brennstoffe pro Gebäude erreichen.
Denn das bedeutet sonst, dass jahrzehntelang 60 % oder entsprechend mehr fossile Brennstoffe verbrannt werden müssen. Die Zeit dafür haben wir nicht mehr (siehe Volker Quaschning während der Anhörung im deutschen Bundestag-Umweltausschuss:
https://www.bundestag.de/resource/blob/641828/7e3d30807a1ddd9e9a57671828b915db/sv-quaschning-data.pdf und gesicherte Fakten von Sciences For Future (S4F) (https://www.scientists4future.org/stellungnahme/fakten/ ).
Wie die Sanierungsquote im Bestand erhöht wird und wie wir CO2 -Einsparquoten siehe "http://www.bipw.de/Keine-CO2-Einsparpotentiale-verschwenden/index.html" Link.
Nachtspeicheröfen sofort austauschen
Nachtspeicheröfen verschwinden komplett durch geeignete Infrarotheizungen. Denn bei gleicher Wärmeerzeugung bis zu 70 % sinkt der Strombezug aus dem öffentlichen Netz umgekehrt proportional. Gleichzeitig können mit dem Einsatz von Photovoltaik/Kleinwindkraft und Speicher die stark reduzierten Stromnetzbezüge nochmals erheblich gesenkt werden. Die bisher ungelöste Frage der Nutzung von Nachtspeichergeräte ist damit beantwortet.
Bisher nicht angewandte physikalische Grundlagen sorgen genauso wie beim Ersatz der alten Glühlampen durch LED-Technik, für niedrigen Infrarot-Stromverbrauch - bei gleichem Nutzen.
Hier liegt auch ein großes Potential für Wohnungsbaugesellschaften. Je höher die CO2 -Einsparquote, desto mehr Fördergelder werden aus dem FOND ausgezahlt. Ebenso fallen weniger Kosten in der Betriebsführung als auch bei Personalkosten im Bereich Administration / Verwaltung an. Denn wenn die leidigen Ölheizungen nicht mehr vorhanden sind entstehen neue nutzbare Flächen, die von der Hausverwaltung neu vermietet werden können (beispielsweise als Keller).
Die höchsten Einsparmaßnahmen überhaupt liegen in der Kombination von Photovoltaik/Kleinwindkraft mit Stromspeicher und Solarthermie / Wärmepumpe mit Wärmespeicher und Steuerung.
WICHTIG: mit der Installation von erneuerbaren Kombinationsanlagen mit Photovoltaik/Stromspeicher und einer intelligenten Steuerung werden sofort nach der Installation 100 % fossile Brennstoffe für immer eingespart. Hier sind die höchsten Einzahlungsquoten für den FOND erreichbar.
Außerdem brauchen die Gebäudeverwaltungen / Eigentümer/innen nicht mit einer drohen Preisparität nach wenigen Jahren zu rechnen (siehe auch Energiefachbuch für Studenten und Architekten: „Optimal Energie sparen beim Bauen, Sanieren und Wohnen“).
Die Pariser Klimaziele sind allein mit Steuererleichterungen für Gebäudebesitzer/innen oder unzureichende CO2 -Einsparmaßnahmen nur auf fossile Brennstoffe niemals erreichbar.
Neue Energiestrategien
Techniken einführen / warten zur Vermeidung der CO2 -Problematik beim Müllverbrennen und zum Müll los werden sind ein neues Geschäftsmodell für lokale Energieversorger.
Die bisherige Energieerzeugung aus Biogasanlagen muss neu bedacht werden. Mit neuen Biogasmethanfabriken und der Speicherung von erneuerbar erzeugtem Wasserstoff / Methan ändert sich auch die bisherige Praxis Ökostrom Biogas ausschließlich zur Stromnetzeinspeisung zu nutzen.
WICHTIG: erneuerbare Heizungssysteme (Solarthermie für Heizung / Warmwasser und Wärmepumpen mit Wärmespeicher und Steuerung) sind wesentlich leichter und gerechter in den Umlagenabrechnungen für Heizkosten abzurechnen. Sie reduzieren die bisherigen Energiekosten auf einen vernachlässigbaren niedrigen Betrag.
Für lokale Energieversorgungsunternehmen bilden sich völlig neue Geschäftsfelder im Rahmen der dezentralen → Energiewende, wie beispielsweise: Steuerung der erneuerbaren Energie- und Geldströme, Wartung erneuerbarer Energietechniken und Speicherungen.
FONDs für Gebäudeprojekte
Jedes Gebäude erhält aus dem FOND eine CO2 -Einsparungprämie für eine Investition in erneuerbare Energiesysteme, besonders nicht fossile Heizungen. Kriterium: die CO2 -Einsparquote von (zusammen) Strom und Wärme liegt > 60 %.
Alle privaten, gewerblichen, kommunalen und sonstigen Gebäudeverwaltungen, welche 100 % fossile Brennstoffe bei den Heizungen einsparen, werden auf der städtischen Webseite extra als Kandidat für einen Sonderpreis gelistet.
Verkehr – hier ÖPNV / städtische Fahrzeuge
Grundsätzliches:
a) Eigene Kommunal-Fahrzeuge sollen steuerlich so behandelt werden wie private Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse. Hierbei werden alle Dieselfahrzeuge so bewertet, als wäre das Dienstwagensteuerprivileg nicht mehr vorhanden
b) Ein Rückgang von PKW-Einpendler-Zahlen ist einer der Wettbewerbsschwerpunkte und zugleich klimaschutzwirksam.
c) Autofreie / mindestens autoarme Siedlungen im Bestand/Neubau, sind ebenfalls Bestandteil eines Wettbewerbes.
d) Gleichzeitig muss bei jeder kommunalen Bestellung für jeden Bus / Straßenbahn eindeutig nachgewiesen sein, dass der Betriebs- und Ladestrom durch erneuerbare Erzeugungsarten erfolgt. Diese können auch außerhalb von den kommunalen Gebietsgrenzen stehen.
e) alle Straßenbelege werden auf hellen Asphalt umgestellt. Denn weiße Fläche reflektieren das Sonnenlicht. Somit erhitzt sich die Stadt weniger schnell. Sinnvollerweise sollten zuerst die Straßen in der Innenstadt mit den höchsten Hitzewerten aufgehellt werden.
Finanzierung:
Neben den bereits genutzten aktuellen Förderungen sollten auch Contracting / Crowdfunding / Crowdfinanzierung / Energiegenossenschaften oder Leasingmodelle in Betracht gezogen werden.
Größere Projekte wie Einspeisung von Wasserstoff in das öffentliche Gasnetz, kann auch über neue Finanzierungsformen erfolgen.
WICHTIG: Die Kommunen brauchen hierbei oft keinen einzigen Cent vorzufinanzieren.
Wie wird damit dem Klimawandel entgegen gewirkt?
Der CO2-Ausstoss wird drastisch gesenkt. Durch die Kontrolle der neuen Klimaschutzbeauftragten bleiben die Kommunen auf den Ausstiegspfad vom Pariser Klimaschutzabkommen.
Alle kommunalen Maßnahmen tragen dazu bei, den CO2-Ausstoss drastisch zu reduzieren. Wichtige Fragen zu Finanzierungen, technische Umsetzbarkeiten, Handlungsbereitschaft der Bevölkerung und Umgehung politischer Blockaden in den Gemeindevertretungen / Stadtverwaltungen können meist beantwortet und umgesetzt werden.
Welche anderen Effekte hat die Maßnahme?
Die Wertschöpfungskette bleibt in der Region, Arbeitsplätze werden gesichert, die zentralistischen Konzerne verlieren Kunden, Umsatz und damit Macht. Gerade die Bürgergesellschaft wächst zusammen und übernehmen zusammen mit der kommunalen Verwaltung, dem lokalen Energieversorger, Gewerbe und Handel die dezentrale Energieversorgung.
Wie schnell kann die Maßnahme umgesetzt werden?
In der kommunalen Verwaltung mahlen die Mühlen meist genauso langsam wie in der Landes- oder Bundespolitik. Jedoch hat der Druck von Fridays For Future in vielen Städten Dämme gebrochen und bisher „verfeindete“ Fraktionen lenken nun in Richtung Klimaschutz ein, meist noch langsam. Doch es bewegt sich in die richtige Richtung.
Wie lang dauert es, bis die Maßnahme Wirkung zeigt?
Dies ist in der Kommunalpolitik kaum vorhersehbar
Bezüge zu anderen Maßnahmen
DER KLIMAPLAN » ENERGIEDEMOKRATIE » DEZENTRALE ENERGIEWENDE
DER KLIMAPLAN » ENERGIEDEMOKRATIE » KOMMUNALE KLIMASCHUTZMASSNAHMEN » ENERGIE-WENDE-ZENTRUM
DER KLIMAPLAN » GERECHTE WOHN- UND RAUMPLANUNG (WORAPLA) » CO2-REDUZIERENDE FÖRDERSYSTEME
DER KLIMAPLAN » GERECHTE WOHN- UND RAUMPLANUNG (WORAPLA) » WÄRMEWENDE - WICHTIGE SOFORTMASSNAHMEN
Probleme sozialer, globaler oder Generationengerechtigkeit
a) Menschen an Hauptverkehrsstraßen müssen Lärm und Abgase aushalten. Diese Wohnungen sind zwar billiger. Doch viele dieser BewohnerInnen leben in schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen und können sich meist keine gesündere Umgebung leisten. Mit einem konsequenten Rückgang von Schadstoffen und der Umstellung auf E-Fahrzeuge wird es generell erheblich leiser.
b) Energiearmut wird spürbar verringert, die kommunalen Haushaltskassen erheblich entlastet
c) Gesundheit der Bevölkerung verbessert sich
.
Weiterführende Literatur, Quellen
http://www.bipw.de/Kommunale-Klimaschutzoffensive/Klimaschutzpotentiale.html